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IR-Profis stehen dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz mehrheitlich kritisch gegenüber - Anstieg des Meldungsaufkommens erwartet Am 29. Oktober 2004 ist das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes (AnSVG) in Kraft getreten. Damit werden das Insiderrecht, das Recht der Ad-hoc-Publizität und die Regelungen zu Marktmanipulationen modernisiert und auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Wie bewerten die betroffenen Unternehmen das Anlegerschutzverbesserungsgesetz? Wie haben sich die Investor Relations-Abteilungen auf die neue Rechtslage eingestellt? Bringt das neue Gesetz dem "Finanzplatz D" – soweit sich dies heute schon absehen lässt – tatsächlich mehr Transparenz? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Studie, die die Kommunikationsberatung Märzheuser/Gutzy im Auftrag des Ad-hoc-Dienstleisters euro adhoc durchgeführt hat. Das konkrete Ziel der vorliegenden Studie bestand insbesondere darin, einen Eindruck vom aktuellen Stand der Vorbereitungen der Unternehmen auf die veränderte Rechtslage zu gewinnen und zugleich ein erstes Stimmungsbild bei den von den Regelungen betroffenen Investor Relations-Managern einzufangen. In die Studie einbezogen wurden sämtliche Unternehmen des Prime Standards der Deutschen Börse. In der Zeit vom 21. Oktober bis zum 3. November 2004 hatten die von uns angeschriebenen Investor Relations-Manager die Möglichkeit, einen Fragebogen mit acht geschlossen Fragen zu beantworten. Wichtig für die Bewertung der Ergebnisse: Gut 90 Prozent der Antworten gingen bei uns vor Inkrafttreten des AnSVG ein. Insgesamt haben sich 61 Unternehmen an der Befragung beteiligt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von rund 16 Prozent. Mehr Bürokratie, mehr Kontrolle, aber nicht unbedingt mehr Transparenz Wie wirken sich nun die Neuerungen in der Rechtslage – soweit sich dies heute überhaupt schon absehen lässt – auf die Unternehmen aus? Die Ergebnisse der Befragung lassen da aufhorchen: Mehr Bürokratie, mehr Kontrolle, aber nicht unbedingt mehr Transparenz – auf diesen Nenner lassen sich die Anpassungen auf der Unternehmensseite bringen, wenn man die Ergebnisse der Befragung zugrunde legt. Es hat den Anschein, als ob die Unternehmen in der Breite eine Entwicklung nachvollziehen, die die Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche aufgrund der für sie geltenden – erhöhten – Compliance-Anforderungen bereits hinter sich haben. Etwa neun von zehn befragten IR-Managern geben an, als Reaktion auf die neue Rechtslage die interne Dokumentation auszubauen (87 Prozent). Die Einführung von Insiderverzeichnissen haben wir nicht gesondert abgefragt, da dies ohnehin für alle in die Studie einbezogenen Unternehmen Pflicht ist. Aber auch an dieser Stelle entsteht den Emittenten natürlich ein zusätzlicher Administrationsaufwand. Jedes zweite in die Studie einbezogene Unternehmen hat für die Verhaltensrichtlinien für den Handel mit Finanzinstrumenten des eigenen Unternehmens eingeführt oder plant die Einführung derartiger Verhaltensrichtlinien (51 Prozent). IR-Profis befürchten negative Auswirkungen auf die Durchführung von Kapitalmarkttransaktionen Wir haben uns aber nicht nur für die Anpassungen der Unternehmen an die neue Rechtslage interessiert, sondern auch für die Auswirkungen der erweiterten Ad-hoc-Publizitätspflicht auf die Durchführung von kapitalmarktrelevanten Transaktionen – eine Frage, die in der öffentlichen Diskussion bislang eher eine untergeordnete Rolle gespielt hat. Zur Erinnerung: Nach der neuen Rechtslage kann bereits das Vorliegen von Umständen, bei denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie in Zukunft eintreten werden – dies gilt etwa für Fusionen, Anteilsverkäufe oder auch Kapitalmaßnahmen – eine Ad-hoc-Publizitätspflicht auslösen. Wir wollten von den IR-Verantwortlichen wissen, ob die Durchführung derartiger Transaktionen dadurch in der Praxis behindert wird. Die komplette Studie kann kostenlos heruntergeladen werden. |

