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euro adhoc IR-Foren 2004 - unter Beteiligung von Märzheuser/Gutzy

Am 29. Oktober 2004 ist das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG), das in weiten Teilen die europäische Marktmissbrauchsrichtlinie in deutsches Recht umsetzt, in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen werden erheblichen Einfluss auf die Pflichtpublizität haben. IR-Fachleute müssen sich auf neue gesetzliche Vorgaben für die Bereiche Ad hoc-Publizität, Insiderrecht und Directors' Dealings einstellen. Aber was bringt die neue Richtlinie wirklich? Können wir tatsächlich mehr Transparenz am Finanzmarkt erwarten? Brauchen wir überhaupt mehr Transparenz? Oder werden die bestehenden Vorschriften nur unnötig ausgeweitet? Über diese und andere Fragen diskutierten Kapitalmarktprofis und Kommunikationsexperten auf Einladung von euro adhoc, dem Ad-hoc-Publizitätsservice der dpa-Tochter news aktuell, im November 2004 auf den drei IR-Foren in Hamburg, Frankfurt und München.


Michael Märzheuser (Märzheuser/Gutzy), Dr. Claudia Royé (DAI) und Dr. Joachim Jahn (FAZ), auf dem "euro adhoc IR-Forum 2004" am 25. November 2004 in Frankfurt am Main (v.l.n.r.). 

In deutschen Investor Relations-Abteilungen herrscht weiterhin Unsicherheit, wie die neuen Bestimmungen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) umzusetzen sind. Das zeigte das "euro adhoc IR-Forum 2004", das am 25. November 2004 in Frankfurt am Main stattfand. Rund 70 IR-Profis und Journalisten diskutierten auf Einladung der dpa-Tochter news aktuell über Anlegerschutz und Publizitätspflichten. Titel der Veranstaltung, die von dpa-AFX-Chefredakteur Roland Freund moderiert wurde: "EU-Marktmissbrauchsrichtlinie und AnSVG - Mehr Transparenz für den Finanzplatz Deutschland oder Über-Regulierung aus Brüssel?"

"Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Man weiss nie, wozu man das später braucht."

Nachdem Elisabeth Roegele, Referatsleiterin Bereich Wertpapieraufsicht bei der BaFin, die zentralen Punkte des neuen Gesetzes erläutert und Tipps zu deren Umsetzung gegeben hatte, machte Otmar F. Winzig, Vice President Investor Relations bei der Software AG und Vorstandsmitglied des DIRK (Deutscher Investor Relations Kreis), seine Kritik deutlich. Er verglich das neue Gesetz mit einem Auto, das mit einem unbekannten Schalter aus der Werkstatt komme und lediglich einen Zettel im Handschuhfach habe mit der Aufschrift "Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an." Sein Tipp an die anwesenden IR-Verantwortlichen mit Hinweis auf eine unsichere Rechtslage: "Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren. Man weiss nie, wozu man das später braucht."

IR-Abteilungen befürchten Anwachsen der Bürokratie und Verringerung der Rechtssicherheit

Dass die IR-Fachleute dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz in der Mehrheit eher kritisch gegenüberstehen, zeigte eine Studie der Wirtschaftsmedienberatung Märzheuser/Gutzy. Darin gaben die befragten IR-Abteilungen mehrheitlich an, ein Anwachsen der Bürokratie und eine Verringerung der Rechtssicherheit zu erwarten, so Experte Michael Märzheuser. Rechtsanwältin Dr. Claudia Royé vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) wies auf die Belange der Kleinanleger hin. "Es ist wichtig, dass sie lernen, mit der neuen Art der Informationen umzugehen."

Auf Veränderungen im Verhältnis zu seinen Informanten wies Dr. Joachim Jahn aus der Wirtschaftsredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hin. Durch die neuen Bestimmungen für Insiderinformationen müssten die Kommunikationsabteilungen nun wesentlich vorsichtiger sein. "Von den wirklich spannenden Sachen werden wir seltener oder deutlich später erfahren", so Jahn. Und Otmar Winzig von der Software AG glaubt sogar: "Hintergrundgespräche mit Journalisten kann man in Zukunft vergessen."

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