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Pressemitteilung 4 / 2004

Anbieter für Publizitätsservices auf dem Prüfstand: Ad-hoc-Dienstleister kommen bei den deutschen Unternehmen gut weg

  • Emittenten vergeben überwiegend gute Noten für die Leistungen der Ad-hoc-Dienstleister - Bestnote für news aktuell/euro adhoc
  • Steigender Wettbewerbsdruck sorgt für zunehmende Angleichung des Leistungsangebots und der Preisstrukturen
  • Vorsprung der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität schmilzt

München, 26. Mai 2004 - Die deutschen Unternehmen vergeben ganz überwiegend gute Noten für die Publizitätsservices der Ad-hoc-Dienstleister, der steigende Wettbewerbsdruck sorgt für eine Angleichung des Leistungsangebots und der Preisstrukturen. Das sind die wesentlichen Ergebnisse der von der Münchener Kommunikationsberatung MÄRZHEUSER | GUTZY durchgeführten Studie "Ad-hoc-Dienstleister in Deutschland", die heute veröffentlicht wurde. Die Autoren der Studie hatten insgesamt 111 Unternehmen zu ihren Anforderungen an die Anbieter von Publizitätsservices und zu ihren Erfahrungen mit den drei etablierten Ad-hoc-Dienstleistern - der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP), news aktuell mit seinem Ad-hoc-Service "euro adhoc" und Hugin IR Services - befragt.

Die befragten Emittenten zeichneten mehrheitlich ein positives Bild von dem Leistungsangebot der drei Ad-hoc-Dienstleister. Dreizehn Mal vergaben sie die Note "gut", zwei Mal die Note "befriedigend". Am besten schnitt bei dem Urteil der Emittenten news aktuell mit dem "European Adhoc and Disclosure Service euro adhoc" ab. Das Tochterunternehmen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erhielt die Bestnote 2,1 ("gut"). Dahinter folgt mit leichtem Abstand die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität. Das Gemeinschaftsunternehmen der Deutsche Börse AG und der beiden Informationsdienstleister Reuters und Vereinigte Wirtschaftsdienste (vwd) erhielt von den befragten Emittenten die Note 2,3 ("gut"). Ausschlaggebend für das im Vergleich zum Mitbewerber news aktuell geringfügig schlechtere Abschneiden des Marktführers war dessen Preispolitik, die - den Ergebnissen der Studie nach zu urteilen - in der Vergangenheit bei einzelnen Unternehmen offenbar für Missstimmung gesorgt hat. Hugin IR Services Deutschland erhielt von den befragten Emittenten die Note 2,6 ("befriedigend") und belegte damit Rang 3 in der Notenskala.

Zunehmende Angleichung der Leistungsangebots

Bei dem direkten Vergleich der drei etablierten Ad-hoc-Dienstleister fällt auf, dass sich die Leistungsangebote nur noch geringfügig voneinander unterscheiden. So verfügen nach eigenen Angaben alle drei Anbieter über Vereinbarungen mit den Informationsdienstleistern Bloomberg, Reuters und vwd über die Verbreitung der bei ihnen abgesetzten Ad-hoc-Meldungen. Auch verfügen alle Anbieter über vielfältige Kanäle zur Weiterverbreitung der Mitteilungen, wenngleich hier jeder Ad-hoc-Dienstleister seine besonderen Stärken hat. Bei der DGAP liegen diese in der Vernetzung mit den professionellen Kapitalmarktteilnehmern. Dagegen bietet news aktuell unter allen drei Anbietern wohl den besten Zugang zu den Redaktionen der Medien im deutschsprachigen Raum. Hugin verfügt über das dichteste Nachrichtennetzwerk in den skandinavischen Ländern.

Ad-hoc-Dienstleister bieten unterschiedliche Preismodelle - Preisvergleich lohnt sich

Stärker ausgeprägt als bei dem Leistungsangebot sind die Unterschiede bei den Preisstrukturen. Das transparenteste Preismodell bietet news aktuell mit festen Verbreitungsgebühren ohne Grundgebühr. Die befragten Emittenten honorierten die Preispolitik des dpa-Tochterunternehmens mit der Bestnote 2,1 ("gut"). Hugin IR Services erhielt von den befragten Emittenten die Note 2,4 ("gut"). Der Ad-hoc-Dienstleister lässt seinen Kunden die Wahl zwischen einer Einzelbeauftragung und einer Rahmenvereinbarung mit gestaffelten Verbreitungsgebühren; eine Grundgebühr wird nicht erhoben. Auch bei der DGAP haben die Emittenten die Wahl zwischen einer Einzelbeauftragung und einem Rahmenvertrag. Allerdings kommt bei der Rahmenvereinbarung der DGAP eine laufzeitabhängige Grundgebühr zu den nach Meldungsvolumen gestaffelten Verbreitungsgebühren hinzu. Die befragten Emittenten bewerteten die Preispolitik der DGAP mit der Note 2,9 ("befriedigend").

Vorsprung von Marktführer DGAP auf die Mitbewerber schmilzt

Die Angleichung des Leistungsangebots mag erklären, weshalb der Vorsprung der DGAP auf die beiden Mitbewerber news aktuell und Hugin zunehmend schmilzt. Zwar ist das Joint Venture der Deutsche Börse AG und der Informationsdienstleister Reuters und vwd nach wie vor Marktführer bei der Verbreitung von Ad-hoc-Mitteilungen. Indes, seit Mitte des vergangenen Jahres fällt der Vorsprung von Quartal zu Quartal geringer aus. Nach den Berechnungen der Autoren der Studie sank der Marktanteil der DGAP - gemessen an der Zahl der von Emittenten mit Sitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz verbreiteten Ad-hoc-Meldungen - von 83 Prozent im ersten Quartal 2003 auf 71 Prozent im ersten Quartal 2004. Im März dieses Jahres rutschte der Marktanteil den Berechnungen zufolge sogar erstmals unter die Marke von 70 Prozent. Angesichts des seit nunmehr drei Jahren rückläufigen Meldungsvolumens und der schwierigen konjunkturellen Situation, die die Emittenten vielfach zu Einschnitten bei der Finanzkommunikation veranlasst, ist davon auszugehen, dass sich der Wettbewerb in dem Markt für Publizitätsservices weiter verstärkt.

Disclaimer

Die Studie "Ad-hoc-Dienstleister in Deutschland" wurde von MÄRZHEUSER | GUTZY geplant und durchgeführt. Die Daten wurden durch eine telefonische bzw. schriftliche Befragung gewonnen. Zur Teilnahme eingeladen waren alle Emittenten mit Sitz in Deutschland, die der Ad-hoc-Publizitätspflicht unterliegen, sowie die drei etablierten Ad-hoc-Dienstleister DGAP, news aktuell und Hugin IR Services. 111 Unternehmen sowie alle drei in die Studie einbezogenen Ad-hoc-Dienstleister haben sich an der Befragung beteiligt. Ein Anspruch auf Repräsentativität der Ergebnisse wird indes nicht erhoben. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Studie wiedergegebenen Informationen sowie für die von den Autoren daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen wird nicht übernommen.

Ansprechpartner für Journalisten

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